Abteilung Studienvorbereitung (SVA)
Richtlinien zur Ausbildung
1. Zielsetzung
Förderung von überdurchschnittlich begabten Schülerinnen und Schülern zur Vorbereitung auf die Anforderungen einer Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule
2. Aufnahme
Eintrittsalter:
14 Jahre oder später; über einen früheren Eintritt entscheidet der Schulleiter in Absprache mit der Lehrkraft
Aufnahmeprüfung:
Einmal pro Jahr, in der Regel im Mai oder Juni.
Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem Vorspiel im Hauptfach von 10-15 min.
mit Werken aus mindestens zwei verschiedenen Stilepochen.
Auf dem Hauptinstrument/ Gesang sind dabei Leistungen im oberen Mittelstufenbereich (M2, Lehrplan VDM) nachzuweisen.
3. Ausbildung
Es sind die folgenden vier Fächer (Unterricht wöchentlich) zu belegen:
a)
Hauptfach: instrumental oder vokal (Gesang)
Externe Belegung ist möglich.
b)
Nebenfach: Klavier (falls nicht Hauptinstrument), dann ein Melodieinstrument, Gitarre, Schlagzeug oder Gesang.
Unterrichtsform: 30 min. wöchentlich
Über Ausnahmeregelungen berät und entscheidet der Schulleiter
Externe Belegung ist möglich.
c)
Musiklehre und Hörerziehung
d)
Ensembleteilnahme
Die Teilnahme an einem Ensemblefach der Musikschule ist verpflichtend.
Eine externe Teilnahme ist möglich, bedarf aber der Genehmigung des Schulleiters.
4. Zwischenprüfungen
Termin wie Aufnahmeprüfung
Die Teilnehmer werden vor einer Kommission von Musikschullehrkräften sowie evtl auch externen Fachleuten in den beiden Instrumental /- Vokalfächern geprüft.
a)
Das Hauptfachprogramm soll 10-15 min. umfassen und Stücke aus mindestens zwei verschiedenen Stilepochen beinhalten.
b)
Das Vorspiel im Nebenfach soll je nach Leistungsstand bis zu 5 min. umfassen.
Der Stilbereich kann frei gewählt werden.
In den beiden Instrumental/- Vokalfächern sowie in " Musiklehre und Hörerziehung" sind jährlich angemessene Fortschritte nachzuweisen.
Dabei muss eine künstlerische Perspektive für das Bestehen einer
Hochschulaufnahmeprüfung erkennbar werden.
c)
Die Prüfung im Fach Musiktheorie umfasst einen schriftlichen Teil (an einem Termin vor den künstlerischen Prüfungen zu absolvieren) und einen praktischen Teil (zusammen mit den Instrumental /Vokalprüfungen).
5.Zeugnisse
Die Teilnehmer erhalten jährlich nach den Aufnahme- bzw. Zwischenprüfungen ein schriftliches Zeugnis.
Die Gewichtung der 3 Prüfungsteile ist dabei analog einer späteren
Hochschulaufnahmeprüfung wie folgt:
Hauptfach: x 3
Nebenfach x 1
Musiktheorie: x 2
6. Gebühren
Hauptfach : gebührenpflichtig.
Nebenfach: 2 Jahre der Ausbildung sind gebührenfrei.
Theorie: gebührenfrei
Ensemblefach: gebührenfrei
Die Gebührenhöhe richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Musikschule.
7. Verschiedenes
a)
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, an Vorspielen und Konzerten der Musikschule, solistisch und im Ensemble, ist verpflichtend.
Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen im Unterricht kann zum Ausschluss aus der SVA führen.
b)
Teilnahme an Konzerten und Auftritten außerhalb der Musikschule sind mit der Fachlehrkraft abzustimmen.
Der Schulleiter ist zu informieren.
c)
Die regelmäßige Teilnahme an den Wettbewerben "Jugend musiziert" und "Musizierende Jugend im Rhein/Sieg-Kreis" wird erwartet.
d)
Der Besuch der Kammer - und Lehrerkonzerte der Musikschule wird im Hinblick auf eine zukünftige professionelle Ausbildung der Teilnehmer erwartet.